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Elektrofachkraft?

Hallo,

ich habe da eine Frage bezüglich des E Scheins.
Die Produktionsfirma sagt das es nicht ausreicht einen E-Schein zu haben, nein wir brauchen auch einen ausgebildeten Elektriker im Beleuchtungsteam.
Daher frage ich mich wofür wir den E schein gemacht haben, abgesehen von unserer Horizonterweiterung. Die Prod. beruft sich auf eine auf Sicherheit spezialisierte Beratungsfirma.

Ein OB
(13.3.14 BVB-Moderator)

Kommt Dir das bekannt vor?
Wie hast Du, habt Ihr, das Problem gelöst?

Antworten bitte hier im Forum, oder Mail an mich.

Grüße, ADB

Antwort des BVB an den OB (14.3.14):
(...)
Es besteht für den Unternehmer die Möglichkeit der Übertragung der Arbeitgeberpflichten, bezüglich der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, die in der Firma benutzt werden und/oder vorhanden sind, an die

Verantwortliche Elektrofachkraft, eine Person die
Meister, Techniker, oder Ingenieur ist und die unternehmerische Verantwortung für den Betrieb der elektrischen Anlage(n) übernimmt. [VDE 1000-10]
m.E. sinnvoll für größere Produktionen.

oder an die
Elektrofachkraft, eine Person die
aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnissen der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und die möglichen Gefahren erkennen kann. [BGV A3, VDE 0105-100, VDE 1000-10]

An diese Personen kann der Arbeitgeber Pflichten bezüglich der elektrischen Sicherheit seiner Anlagen/Betriebsmittel übertragen.
Wenn die Qualifikation stimmt, könnte das auch der OB, oder ein Mitglied der Lichtcrew sein. Es würde zur Pflicht dieser Person führen, sämtliche BGV A3-Prüfungen aller elektrischer Betriebsmittel in der Produktion durchzuführen, oder anderweitig, an geeignete Personen, zu beauftragen und die Durchführung zu kontrollieren. Dies beträfe alle Betriebsmittel mit einem Stecker welcher an das Netz angeschlossen werden kann. Also Kameraakkuladegerät, Bügeleisen und das private, aber am Arbeitsplatz betriebene Radio der Filmgeschäftsführerin. Ach so, das Licht- und Bühnen-Equippment auch.
Vor Arbeitsbeginn ist eine am Drehort vorhandene elektrische Anlage komplett zu prüfen. Ersatzweise können auch Protokolle von vergangenen Prüfungen gesichtet und bewertet werden, nach den notwendigen Stichproben und Tests (zB.RCD-Test) kann die Anlage ebenfalls freigegeben werden. Die hierzu nötigen Messgeräte sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Genau so wird in den meisten Gewerbebetrieben verfahren.

OK, das sind für uns Nachrichten von einem Sack Reis der in China umgefallen sein soll.
Die oben beschriebenen Tätigkeiten sind zum umfangreich als dass diese von einer Beleuchtungs-Fachkraft so nebenbei erledigt werden könnten.

Wie können obige Anforderungen bei einer Filmproduktion erfüllt werden?

Zur BGV A3- Prüfungen des (Leih-) Equipments wird der Verleiher schriftlich verpflichtet, dieser hat auch die Prüfprotokolle auszuhändigen, oder mindestens auf Abruf bereitzuhalten. Der ganze andere Elektrokram, auch die berüchtigten Requisitenleuchten, werden von zu beauftragenden Dienstleistern geprüft. Es sind spezielle Angebote ausreichend am Markt, nötiges Messequipment halten diese Dienstleister vor.
Es wird eine Betriebsanweisung an alle Mitarbeiter/innen herausgegeben. Inhaltlich: private im Betrieb benutzte Elt-Geräte sind geprüft oder werden vor Benutzung von obigem Dienstleister geprüft.
Als fachliche und rechtsichere Lösung, könnte auch die Drehort-Anlagen-Prüfung von solchen Dienstleistern erledigt werden.

Für den Betrieb unseres Equipments ist dann noch eine
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKFFT) erforderlich, also der sogenannte E-Schein.[BGV A3, VDE 0105-100, SR4.0 abgelöst durch SQQ1]
Der BVB ist dieser Ansicht und wird von Seiten der VBG ausdrücklich darin unterstützt.
Auch die Anlagenprüfung kann, bei entsprechender Ausbildung und Praxiserfahrung, unserer Ansicht nach von einer EFKffT durchgeführt werden. Natürlich müssen die erforderlichen Messgeräte zur Verfügung stehen. Das Betrifft auch das ordnungsgemäße in Betriebnehmens eines Generators incl. der erforderlichen Messungen und Prüfungen.
Reparatur, Änderung und Anfertigung elektrischer Betriebsmittel gehört nicht zum Aufgabengebiet der Set-EFKffT.
Achtung: „Mach mal eben einen Schukostecker an die Requisitenleuchte“ = Wesentliche Änderung! Dekorationsmittel wird elektrisches Betriebsmittel. (...)

ADB