Die Möglichkeit zum Erwerb des Kamerakranbefähigungsnachweises.
Hintergrund: Nach der Betriebssicherheitsverordnung und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und technischen Regeln (§7(1) DGUV Vorschrift 1), ist für die Bedienung von Kamerakranen auch in der Filmbranche eine Befähigung nachzuweisen. (Der Ausbildungsrahmen ist die BGI 814, Kamerakrane, zu entnehmen.) Ab 2017 wird die Befähigung auch in der novellierten BGI 814 ausdrücklich gefordert.
Sprich: Mach diesen Schein zur eigenen Absicherung und für ein gutes Gewissen im Falle des Falles. Zwar arbeiten wir in so einer Art Rock’n’Roll Geschäft, und uns ist „noch niemals was passiert“, aber lass uns doch dafür sorgen dass das auch so bleibt. Professionalisierung hat nichts mit Gleichschaltung zu tun. Mach es auf Deine Art, aber mach es sicher!
Die Kamerabühnentechniker bzw. Key Grips Warwick Hempleman und Till Treutler, die zusammen fast fünfzig Jahre internationale Filmerfahrung in die Waagschale legen, leiten diesen lange vorbereiteten Workshop mit anschließender Prüfung gemäß BGI 814.
Foto: Von Michael KR – Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=49181033