Pressemitteilung zum Thema Elektrofachkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Filmbranche,

Mit dem Schriftstück „Vertragsergänzung zum Anstellungsvertrag“ möchten wir als Bundesverband Beleuchtung & Kamerabühne (BVB e.V.) einen Beitrag zur beidseitigen Richtigstellung zwischen der Elektrofachkraft (Licht) und der Produktion sorgen.

Im Sinne der Arbeitssicherheit am Set und gemäß der geltenden Rechtslage (u.a. nach Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschriften) ist für alle elektrotechnischen Arbeiten einer Filmproduktion eine Elektrofachkraft, mit der für die auszuführenden Arbeiten notwendigen Qualifikation, zu benennen.

Dieser Grundbedarf wurde teilweise bis heute, nahezu systematisch, mit der Benennung einer Elektrofachkraft aus der Lichtabteilung seitens der Produktion abgedeckt, leider ohne Rücksicht auf die hierfür erforderliche Zeit, auf die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation und auf die logistischen Maßnahmen.

Selbstverständlich gehören elektrotechnische Qualifikation und Knowhow zu den unverzichtbaren Anforderungen unserer Berufsbilder im Sinne einer sachgemäßen und sicheren Arbeit am Set.

Allerdings stellt die erstreckte Verantwortung eines Lichttechnikers auf „alle elektrotechnischen Arbeiten“ der Filmproduktion eine trügerische und unzulässige Erfüllung der Auswahl des Personals dar: die flächendeckende Aufsicht der Stromversorgung am Set betrifft zugleich sehr breite Bereiche, auch außerhalb der Lichttechnik (z.B. Base Camp, Catering und szenische Vorbauten).

Personen, die vertraglich für eine Leistung im Rahmen der Filmbeleuchtung angestellt werden, können keinesfalls ohne zusätzliche Maßnahmen in die Verantwortung für die elektrotechnische Sicherheit des ganzen Filmsets einbezogen werden.

In Zusammenarbeit mit einem Rechtsbeistand wurde von unserer Seite eine Vertragsergänzung erarbeitet, die für eine beidseitige unmissverständliche Klarheit in schriftlicher Form sorgen soll.

Wir bitten hiermit, diese Vertragsergänzung zur Kenntnis zu nehmen und sie als Vervollständigung für den Stabsvertrag von Lichttechnikern mit nachweisbarer Qualifikation anzuwenden.

Bei weiteren Fragen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hier der Download zur Vertragsergänzung