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ALG 1 > Einstufung Qualifikationsstufe 3 als ehemaliger Kamerabühne/Beleuchter

Hallo community

ich habe lange Zeit freiberuflich als Kamerabühne und Beleuchter gearbeitet - auch ein paar mal als Oberbeleuchter - in kleinen Teams war ich "Mädchen für Alles"

Ich habe eine lange Krankheit hinter mir und habe mich nach 18 Monaten Krankengeldbezug Arbeitslos gemeldet

Nun hat man mich auf die Qualifikationsstufe 3 pauschal eingeordnet - mit der Begründung, dass ich keinen formalen Berufsabschluss als Meister inne habe

Es gibt aber keinen fomalen Berufsabschluss als Meister für Kamerabühne/Beleuchtung - man erlernt diese Berufe "by doing"

Gibt es irgendwo eine Information hierzu, ob man als Meister in diesen Berufen geführt wird?

Gibt es irgendwo ein Referenz Urteil, wo diese willkürliche Einstufung widersprochen wird?

Es würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch dazu etwas weiss - es könnte ja jeden von euch auch einmal so ergehen.