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ArbZeit-Konto, "Unterstunden"

Vereinbart: Wochengage, 50Std.Woche

Eine Produktion hatte an einem Wochentag nur 7 Stunden gedreht, an den anderen Wochentagen vielen Überstunden an.
Den Kollegen wurden nun diese "fehlenden" 3 Stunden mit den Überstunden verrechnet. Die Überstundenzuschläge (ab Std.11) wurden allerdings bezahlt.

Ist das korrekt?

Grüße, Axel D.Berger

Es gibt zu wenig Info hier zu sagen. War dies eine 2-Tagige Werbedreh, oder eine Serie mit eine Produktionsfirma, die unter den Manteltarifvertrag arbeitet? Ist der Kolleg/in ver.di Mitglied, und ist er /sie auf Lohnsteuerkarte beschäftigt oder Rechnungssteller?

Hallo Wick, es war eine TV-Auftragsproduktion, Arbeitsvertrag.
Es wurde an etlichen Tagen über 10 Stunden gearbeitet, deshalb ist nach dem Konkludenzprinzip der MZV anzuwenden.

Fraglich ist ob diese "Unterstunden" mit Überstunden verrechnet werden dürfen.
Gr. ADB

MZV heisst "Manteltarifvertrag", nehme ich an.

Ich wurde sagen nein, die "Unterstunden" durfen so nicht behandelt werden, bezogen auf §5.3.1. des TA FFS von 2012. Im Gegenteil, den 7stündigen Arbeitstag soll als 8stundigen Tag gelten, d. h., der Kolleg kommt eher eine Stunde früher auf sein 50 Stunden Wochenpensum. Aber dies ist wirklich eine Frage für ver.di Fachkräfte. Da wir z. Zt. in Tarifverhandlung finden, wäre es gut, mehr zu wissen und dies ggf. in die Verhandlung vorzuweisen.