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Feiertage

Hallo zusammen,
bei unserer laufenden Produktion weigert sich die Produktionsleitung die in den Produktionszeitraum gefallenen Feiertage Karfreitag und Ostermontag zu bezahlen.
Sie beruft sich darauf, dass sie bei der Technikcrew extra eine Tagesgage verhandelt hat und somit dazu nicht verpflichtet ist. Das restliche Team bekommt eine Wochenpauschalgage und dementsprechend auch die Feiertage bezahlt.
Ist das zulässig?
Beste Grüße
Fahle

Lieber Stefan,
leider hat euer Produktionsleiter recht.
Bei einer Tagesgage wird nur der Tag bezahlt der als Dreh- oder Arbeitstag auch vorgesehen ist.
Ich kann nur jedem Kollegen der dieses hier liest, empfehlen, bei Vertragsverhandlungen immer eine Wochenpauschalgage abzuschließen.
Das Wort Wochenpauschalgage bezieht sich nicht auf Überstunden, sondern auf eine Pauschale von 50 Stunden die Woche.
Das kann allerdings auch bedeuten, wenn du z.B. am Montag 9 Std. arbeitest und am Dienstag 11 Std, dann wird dir die eine Überstunde vom Dienstag gegen gerechnet.
Ausgleichstage mit Plus- und Minustagen können so wie ich es weiß, aber nur einmal in der Woche gegengerechnet werden.