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Sicherheitsbeauftragte

Anfrage (Ansage) meiner Produktionsleitung:

Jemand aus meinem Beleuchtungsteam soll als Sicherheitsbeauftragter fungieren. Das habe ich erstmal abgelehnt, da Sie sich somit Kosten sparen und uns damit die Verantwortung übertragen (ist das so ?).
Ich hoffe auf baldige Antwort und bedanke mich schon einmal im voraus..

Ein OB (13.3.14)

Antwort des BVB:
(...)
Das Arbeitsschutzgesetz stellt den Arbeitgeber als Verantwortlichen für den Arbeitsschutz dar, er muss Maßnahmen ergreifen dass bei der Arbeit niemand zu Schaden kommt. Wie, ist weitgehend ihm überlassen, nur funktionieren muss es.
Das SGB VII ist hier konkreter und mit der berufsgenosseschaftlichen Verordnung A1 im Tenor.
Dort ist etwas über Ausbildung und Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu lesen. Auch darüber, wer die Kosten für Ausbildung und Lohnfortzahlung während der Ausbildung zu tragen hat —> der Arbeitgeber. Eine umfassende Information hierzu ist die BGI-8503.
Sicherheitsbeauftragte sind Personen aus dem Mitarbeiterkreis, es sollten keine Vorgesetzten sein, sie haben als Sicherheitsbeauftragte keine Weisungsbefugnis, sind somit auch nicht für die Sicherheit verantwortlich.
Sie unterstützen den Verantwortlichen, also den Arbeitgeber, bei der Überwachung der Wirksamkeit seiner Maßnahmen zum Arbeitsschutz, sie achten auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen durch ihre Kollegen.

Sicherheitsbeauftragte dürfen nicht mit Fachkräften für Arbeitssicherheit verwechselt werden. Letztere sind kompetente Fach-Berater des Unternehmers. Sie tragen keine Verantwortung für die Arbeitssicherheit und sind gegenüber den Mitarbeitern nicht weisungsbefugt. Sie tragen allerdings die Verantwortung für Ihre Beratungsleistungen.

ADB (14.3.14)

Guten Tag Miteinander,
der Arbeitsschutz ist in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Damit ist der Arbeitgeber in der Pflicht selbst, oder durch beauftragte Dritte, für die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu sorgen.

Weiterhin ist der Arbeitgeber durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet einen Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu bestellen (intern oder extern).

Im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII), Gesetzliche Unfallversicherung, (Anmerkung: In diese zahlt der Arbeitgeber zu 100% die Beiträge und versichert damit u.a. Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, etc und daraus resultierende Kosten der Versorgung, Rehabilitation, Rente) ist unter § 22 Sicherheitsbeauftragte geregelt.

Der Sicherheitsbeauftragt unterstützt den Unternehmer in der Umsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen....

Was bedeutet das nun in der Praxis:
a) Der Arbeitgeber ist und bleibt in der Verantwortung.

b) Der Arbeitgeber kann Personen schriftlich bestellen bestimmte Aufgaben zu übernehmen.

c) Der Sicherheitsbeauftragte kann mit einer Art 'Ehrenamt' verglichen werden und übernimmt keine arbeitsschutzrechtlichen Aufgaben und Pflichten des Arbeitgebers.

d) Fragt den Arbeitgeber nach dem für euch zuständigen Betriebsarzt /Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit). Dort gibt es weitere Infos.

Grüsse und ein angenehmes Osterfest
HansLassek (Sicherheitsingenieur aus Köln)