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Verantwortliche Elektrofachkraft

Hallo Lichtcrew,
bei dieser Produktion könnt Ihr nur arbeiten wenn mindestes eine Person in Eurem Team eine Fachkraft mit elektrotechnischer Berufsausbildung ist.
Eure Produktionsleitung

In den letzten Wochen wurden derartige Anforderungen an Oberbeleuchter/innen gestellt, wenn es um die Zusammenstellung der Teams ging. Solltest Du es auch so erlebt haben, bitte poste hier Deine Erfahrungen, und vielleicht Deine Lösung des Problems.

Mail eines OBs an BVB-Moderator zur Veröffentlichung im Forum:

Ich mache nicht erst seit kurzer Zeit diese Erfahrung - werde schon seit Jahren auf diese Dinge angesprochen - nicht immer - aber meistens.

Was nun folgt ist absolut ohne Gewähr! Ich übernehme keine Verantwortung für Ausführungen nach dieser Art und rate dringend von einer solchen dauerhaften Lösung ab. Ich bin mir nicht einmal sicher, ob das nun Folgende rechtssicher ist!
Evtl möglicher Ausweg den einschlägigen Vorschriften zu entkommen: Kein Generator betreiben, keine vorhandenen Netzanschlüsse, die mehr Strom als 32 Ampere zulassen nutzen.
Denn alles, was größer als 32 Ampere ausfällt, darf nur eine professionell ausgebildete Person ausführen; eine Spannungsquelle von mehr als 50 Volt darf ebenso nur von "Profis" errichtet werden.... usw. (denkt nur mal an den Spannungswandler mit seinen 230 Volt sekundär-seitig!)

Von enorm wichtigen Themen wie z.B. "Schutzmaßnahmen" oder "Abschaltströme" (viele werden schon allein mit diesen Wörtern nicht viel anfangen können) ganz zu schweigen, gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die beim Errichten eines Netzes durchaus relevant sind und in der Regel nur der entsprechend Ausgebildete beherrscht.

ok. ich kann leicht reden, denn ich habe den Schein...

... aber soll ich euch was sagen?

ELEKTRISCHER STROM TÖTET

und damit ist eigentlich alles gesagt, oder?

Ein OB

Guten Morgen Miteinander,

der Unternehmer/Arbeitgeber ist für die Maßnahmen des Arbeitsschutz durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet. Es kann dies selbst tun oder durch Übertragung von Aufgaben (§7 ArbSchG).

Im Umfeld der Elektrotechnik (Industrie) ist der Begriff 'Verantwortliche Elektrofachkraft, VEFK' entstanden. Sie tritt in diesem Sinne in die fachliche Verantwortung des Arbeitgebers zu Themen des Arbeitsschutz.
Die VEFK legt u.a. die Maßnahmen fest, Überprüft deren Wirksamkeit, schafft eine geeignete Organisation, führt Gefährdungsbeurteilung durch, kennt den aktuellen Stand der Gesetze (ArbSchG, ASiG, ...) , Verordnungen (BetrSichVO, TRBS, ...), genossenschaftlichen Regeln (BGV A3), Technik (VDE,..) etc..
Eine VEFK ist schriftlich zu bestellen und mit den entsprechenden Mitteln (Arbeitszeit, Literatur, Fortbildung, ....) auszustatten.

Viele Grüße und schöne Ostertage,
HansLassek (Sicherheitsingenieur aus Köln)

Hallo Herr Lassek,
danke für ihre Beiträge!

Insbesondere der Satz, (Zitat:)
"Eine VEFK ist schriftlich zu bestellen und mit den entsprechenden Mitteln (Arbeitszeit, Literatur, Fortbildung, ....) auszustatten",
sollte Beachtung bei den Produzenten finden. Ich würde gern noch erwähnen dass auch die erforderlichen Messgeräte zur Verfügung zu stellen sind und dass mit der Bestellung zur Verantwortlichen EFK auch die Erteilung einer Weisungsbefugnis verbunden ist.

Ich würde gern Kontakt zu Ihnen aufnehmen,
Axel Dietrich Berger, email hidden; JavaScript is required