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Verantwortung für die Sicherheit am SET

Frage an die Fach-Welt

Wer ist verantwortlich für die Sicherheit am Set?
Wer für die Durchführung dieser vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Geräte/Anlagen und der nicht elektrischen Geräte/ Anlagen.

Hier im Forum wurde schon über die Verantwortung des Arbeitgebers geschrieben, aber wie ist das in der Praxis?

Ich denke hier besteht einige Unklarheit, oft treffe ich auf die Meinung: „elektrisch & Arbeitssicherheit = Oberbeleuchter...“
Oder, verantwortlich ist der Produzent, am Set vertreten durch die Aufnahmeleitung.

Ein kompetenter Herr aus dem Umfeld einer Berufsgenossenschaft nannte mir den/die DoP, weil in deren Berufsbild die technische Leitungskompetenz beschrieben wird. Demnach ist an einem Film-Set der/die DoP die verantwortliche technisch leitende Person.

Grüße, ADB

Hallo und einen guten Tag Miteinander!

"Wer ist verantwortlich für die Sicherheit am Set?" Ein gute Frage, die durch den Gesetzgeber (z.B. Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG) und die Berufsgenossenschaften (VBG Fachwissen 'Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen (früher auch BGV C1, Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) versucht hat eine Regelung zu treffen.

Generell gilt: Der Unternehmer oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich.

Der Unternehmer ist in der

  • Organisationsverantwortung, d.h. er muss sich um die Arbeitssicherheit kümmern und z.B. organisieren, anweisen, schulen, beauftragen, die notwendigen Mittel bereitstellen.
  • Auswahlverantwortung, d.h. er muss geeignetes Personal (Eignungsnachweis durch Qualifikationsnachweis, Ausbildung, Praxis, Erfahrung) auswählen, testen, einweisen...
  • Kontrollverantwortung, d.h. er muss überprüfen ob die von ihm festgelegte Organisation funktioniert, nach seinen Anweisungen arbeitet, etc.
  • Fachverantwortung, d.h. wenn er keine entsprechende Fachkenntnisse hat (z.B. im Elektrobereich, dafür zu sorgen, dass ein Beauftragter mit entsprechenden Kenntnissen benannt wird.

Für einen Dreh am Set kann also,

  • der Produzent (Geldgeber)die Herstellungs-Leitung mit dem Gesamtpaket beauftragen,
  • die Herstellungs-Leitung ist aus meiner Sicht damit in der Unternehmer-Verantwortung nach

ArbSichG

  • die Herstellungs-Leitung beauftragt (schriftlich !) nun den Produktions-Leiter, der wiederum den Kameraman (DoP) schriftlich beauftragt.

Soweit die vermutete Logik des Vertreters der BG für die Themen Kamera und Licht!

Das ist aus meiner Sicht leider zu kurz gesprungen!

  1. Die anderen Produktionsbereiche wie Produktionsbüro, Bühne, Maske, Szene, Catering, Transport etc. ...sind organisatorisch in der Arbeitsschutzorganisation nicht erfasst.
  2. Weil Themen im Berufsbild stehen und man vor Ewigkeiten sich damit beschäftig hat, ist man nicht 'Fachmann' auf dem Gebiet (...der Mensch vergisst, die Technik ändert sich usw. usw.)
  3. Organisation ist kein 'nach unten abschieben' , kein '...mal eben mitmachen' , etc. . Der Unternehmen ist und bleibt in der Verantwortung.

Als Lösungsansatz ist aus meiner Sich u.a.

  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • ein Betriebsarzt,
  • eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

auf der Ebene der Herstellungs-Leitung zu bestellen.

Weitere Infos unter :

http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/B...blob=publicationFile

In diesem Sinne einen sicheren und erfolgreichen Arbeitstag!

Hans Laßek