Berufsbilder und Berufsanfänger

Nicht nur zukünftige Formen der Ausbildung, sondern auch das Weiterkommen der Berufsanfänger unter den heutigen Bedingungen möchte der BVB fördern.
Der Verband betrachtet es als seine Aufgabe, die Ausbildung der jungen Kollegen zu unterstützen.

Die Oberbeleuchter und die Dollyfahrer sind aufgefordert, diese Berufsanfänger zu den Dreharbeiten mitzunehmen um sie für ihre Berufe zu qualifizieren.

Berufsbilder

Oberbeleuchter

Der Oberbeleuchter (OB) ist der technische Leiter der Lichtcrew. Er setzt in Zusammenarbeit mit den Lichttechnikern die Vorstellungen des Kameramanns / der Kamerafrau technisch und gestalterisch um. Der OB ist der direkte Ansprechpartner des Kameramanns / der Kamerafrau.

Der OB muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Langjährige Tätigkeit als Lichttechniker bei verschiedenen Produktionen.
  • Ausbildung als Elektrofachkraft im Bereich „Mobile Netze“ oder Mitführen einer solchen Fachkraft, welche befugt ist, diese Aufgaben und Verantwortung zu übernehmen (vorzugsweise: erster Lichttechniker oder Generatorfahrer).
  • Verständnis für kreative Lichtgestaltung.
  • Kenntnis und Einhaltung des aktuellen Tarifvertrages und der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie des ArbZG und der VDE-Vorschriften.
  • Umfangreiche Kenntnisse der leuchtspezifischen Charakteristiken.
  • Fähigkeit und Erfahrung in der Teamführung.
  • Sicherer Umgang mit verschiedenen Messgeräten (Frequenz-, Beleuchtungs-, Farbtemperatur- und Elektromessgeräte).
  • Fachkenntnisse auf folgenden Gebieten: Fotografie, Optik, Filterkunde, und Filtermaterialkunde.
  • Achtsamer Umgang mit Ressourcen (Generator nur, wenn dies zwingend erforderlich ist, möglichst mit stromsparenden Leuchten (LEDs) arbeiten etc.)
  • Kenntnisse der Lichtsteuerung durch digitale Signalübertragung wie u.a. per DMX512 oder Wireless-DMX.
  • Allgemeine Grundkenntnisse der Kamerabühnentechnik.

Aufgaben des OB bei der Vorbereitung einer Produktion:
Bei der organisatorischen Vorbereitung einer Produktion ist die Mitarbeit des OB erforderlich. Sie umfasst folgende Aufgabenbereiche.

  • Motivbesichtigung mit Kamera, Regie und Produktion.
  • Unterstützung und Beratung der technischen Umsetzung des Drehbuches, mit dem Kameramann, Produktionsleitung und Architekten.
  • Erstellung der lichttechnischen Geräte- und Verbrauchsmateriallisten, so wie die Bestellung und Disposition von beleuchtungsspezifischen Transportmitteln und sonstiger Fahrzeuge (z. B. Stromaggregate, Arbeitsbühnen).
  • Vorbereitung spezieller Aufnahmetechniken wie z. B. Autofahrten, Aufbauten von Leuchten und Spezialeffekten.
  • Absprache und Zusammenstellen der Lichttechnik - Crew und die Anforderung von Zusatzpersonal.
  • Zusammenstellen und Laden der Beleuchtungsgeräte bei den Lichtverleihfirmen.
  • Funktions- und Sicherheitskontrolle des Beleuchtungsmaterials.
  • Organisation der Bereitstellung von Stromanschlüssen.

Aufgaben des OB während der Drehzeit:

  • Aufbau- und Einleuchtzeiten mit der Disposition absprechen.
  • Verantwortlich für die Koordination und Umsetzung der Lichtaufbauten.
  • Kontrolle der Farbtemperatur bei den einzelnen Leuchten.
  • Bestimmung der zu verwendeten Folien.
  • Berücksichtigung der bevorstehenden Lichtwechsel.
  • Einweisung der Lichttechniker für Vor- und Umbauten.
  • Kontrolle der Lichtposition der Darsteller.
  • Vermeidung ungewollter Schatten und Reflexionen.
  • Berücksichtigung und Einhaltung von Fremdvorschriften (z.B. Bahnhöfe, besondere Gebäude und Arbeitsgeräte).
  • Auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Geräten achten.
  • Disposition und Logistik des Equipments.
  • Berücksichtigung der Versicherungsbedingungen beim Lagern der Geräte in Absprache mit der Produktionsleitung.

Erster Lichttechniker („Best Boy“)

Der Erste Lichttechniker („Best Boy“) ist die rechte Hand des Oberbeleuchters. Er muss ausreichende Berufserfahrung als Lichttechniker vorweisen können.

Sein Aufgabengebiet umfasst die Koordinierung der Lichttechniker und deren Assistenten, lichttechnische Vorbauten in Absprache mit dem Oberbeleuchter, Komplettierung und Verwaltung des Materials.

Der Oberbeleuchter kann in besonderen Fällen, seine Tätigkeiten und Verantwortungen teilweise oder ganz dem ersten Lichttechniker übertragen.

Lichttechniker („Beleuchter“)

Der Beruf des "Lichttechnikers", auch "Beleuchter" genannt, ist ein eigenständiger Beruf. Er beinhaltet die technische, gestalterische und organisatorische Mitarbeit bei der Herstellung von Filmen, Fernsehproduktionen und anderer visueller Aufzeichnungen.

Erforderlich sind:

  • Vorausgehende, nachgewiesene Tätigkeit für ca. 300 Drehtage, davon mindestens 200 Drehtage als Lichtassistent.
  • Kenntnisse über die visuelle Wirkung von Licht als dramaturgisches Gestaltungsmittel.
  • Grundkenntnisse über Brennweiten und Bildformate.
  • Kenntnisse über Wirkungsweise und Handhabung der verschiedenen Beleuchtungsgeräte, Leuchtmittel und lichtverändernde Materialien.
  • Kenntnisse über mobile Stromversorgung mit Beleuchtungsgeräten und deren sicheren Umgang.
  • Kenntnis und Einhaltung des aktuellen Tarifvertrages und der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der ArbZG.
  • Fachverantwortung über den sicheren Umgang mit lichttechnischen Geräten und deren Zubehör.

Der Beruf des Lichttechnikers ist entweder in der Praxis oder über den Weg "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" zu erlernen. Diese Ausbildung dauert 3 Jahre und ist seit 1998 ein anerkannter Beruf.

Lichttechnischer Assistent

Dieser ist dem Lichttechniker (Beleuchter) unterstellt und unterstützt ihn bei seinen täglichen Arbeiten.
Erforderlich hierfür sind:

  • Kenntnisse als elektrotechnisch unterwiesene Person gemäß DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105-100, und deren Umsetzung
  • Grundkenntnisse über Wirkungsweise und Handhabung der verschiedenen Beleuchtungsgeräte, Leuchtmittel und lichtverändernde Materialien
  • Grundkenntnisse des aktuellen Tarifvertrages und der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der ArbZG
  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit lichttechnischen Geräten und deren Zubehör

1. Kamerabühne

Der Beruf Kamerabühne ist ein eigenständiger Beruf und ist zurzeit nur in der Praxis zu erlernen. Er hat sich durch die technische Entwicklung und stetig steigende Anforderungen zu einer hochspezialisierten Tätigkeit entwickelt. Diese beinhaltet die handwerkliche, technische und organisatorische Mitarbeit bei der Herstellung von Kinofilmen, Fernsehproduktionen und anderen visuellen Aufzeichnungen.

Ausbildungen in technischen Berufen oder bei Filmgeräteverleihern sind nützlich und hilfreich für den Beruf Kamerabühnentechnik.

Der Beruf Kamerabühne unterteilt sich in 3 Berufsbeschreibungen: 1. Kamerabühne, 2. Kamerabühne, und Kamerabühnenassistenz.

Für die 1. Kamerabühne sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mehrjährige Tätigkeit als Kamerabühnenassistenz bei verschiedenen Produktionen
  • Kenntnisse der visuellen und dramaturgischen Wirkung von Blickwinkeln, Kamerabewegungen und ihrer Verwirklichung
  • Fähigkeit und Erfahrung in der Teamführung
  • Fachkenntnisse über Dollys, Kamerakrane, sämtliche kameratragende Systeme und Hilfsmittel, sowie deren sorgfältige Handhabung
  • Praxisbezogene Kenntnisse über Kameras, Brennweiten und Bildformate
  • Kenntnis und Einhaltung des aktuellen Tarifvertrages und der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der ArbZG.
  • Praxisbezogene Grundkenntnisse in der Mechanik, Statik und Dynamik

Der Umgang mit Kamerakränen erfordert den Besitz eines gültigen Befähigungsnachweises.
Aufgaben bei der Vorbereitung einer Produktion:

  • Technische Motivbesichtigung mit Kamera, Regie und Produktion
  • Unterstützung und Beratung technischer Umsetzung mit dem Kameramann/ der Kamerafrau
  • Organisation spezieller Aufnahmetechniken wie z.B. Carmounts und Kraneinsätzen
  • Zusammenstellung der bühnentechnischen Ausrüstung in Absprache mit dem Kameramann/der Kamerafrau und der Produktionsfirma, auch im Hinblick auf Drehbuch, Motive, Drehfolge und der Produktionskosten
  • Beurteilung der benötigten Personalstärke anhand der Projektanforderungen
  • Überprüfung des Equipments auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit

Aufgaben während der Dreharbeiten:

  • Für die Sicherheit in der Abteilung Kamerabühne Sorge zu tragen
  • Planung und Durchführung von Kamerabewegungen in Absprache mit Kamera und Regie
  • Sachgerechte Handhabung der Ausrüstung
  • Den sicheren Aufbau aller kameratragenden Systeme zu gewährleisten und die Bedienbarkeit der Kamera zu ermöglichen
  • Erstellung sämtlicher kamerabühnentechnischer Aufbauten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Technische Unterstützung anderer Abteilungen bei der Einrichtung des Bildes

Sich laufend über den aktuellen Stand der Technik zu informieren und sich die sichere Handhabung von Neuentwicklungen im Bereich Kamerabühne anzueignen, gehört ebenso zum Berufsbild der 1.Kameraühne. Die Teilnahme an berufsspezifischen Weiterbildungen ist wünschenswert.

2. Kamerabühne

Die 2. Kamerabühne unterstützt die 1. Kamerabühne, plant Vorbauten und die damit verbundenen Aufgaben (Material, Zusatzpersonal, Transport, etc.) und führt diese eigenständig durch. Für die Berufsbeschreibung 2. Kamerabühne gelten dieselben Anforderungen wie für die 1. Kamerabühne.

Kamerabühnenassistent

Dieser unterstützt die 1. und 2. Kamerabühne.
Erforderlich hierfür sind:

  • Kenntnisse über Werkzeug, Equipment und deren Handhabung
  • Basiswissen über Dollys, Schienen, Kamerakrane, und Hilfsmittel, sowie deren sorgfältige Handhabung
  • Grundkenntnisse des aktuellen Tarifvertrages und der gesetzlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der ArbZG
  • Praxisbezogene Grundkenntnisse in der Mechanik, Statik und Dynamik
  • Ein verantwortungsvoller Umgang mit bühnentechnischen Geräten und deren Zubehör