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DetailsMit dem TV bAV flexibel fürs Alter vorsorgen

Seit 1. Juli 2025 gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (TV bAV) für Filmschaffende. Er schafft erstmals einen verbindlichen Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge in der Filmbranche.

Mit dem TV bAV wurde eine branchenweite Regelung geschaffen, die die Altersvorsorge vieler freier und projektbezogen beschäftigter Filmschaffender stärkt. Tarifgebundene Produktionsunternehmen sind seither verpflichtet, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Die praktische Umsetzung erfolgt über die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Das PKR-Modell wird seit Jahrzehnten in der deutschen Film- und Fernsehbranche genutzt.

Der TV bAV ist für Beschäftigte in der Filmbranche ein wichtiger Schritt: Arbeitsverhältnisse wechseln häufig, Beschäftigungen sind oft projektbezogen, soziale Absicherung ist lückenhaft, herkömmliche betriebliche Altersvorsorgemodelle passen selten zur Realität am Set. Der TV bAV schafft dafür erstmals verbindliche Standards für die betriebliche Altersversorgung von Filmschaffenden.

Welche Filmschaffenden profitieren vom TV bAV?

Vom Tarifvertrag profitieren Filmschaffende, wenn sie

  • für ein tarifgebundenes Produktionsunternehmen tätig sind.

  • auf Produktionsdauer beschäftigt werden.

  • an Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Streamingdienste oder Kino mitwirken.

  • innerhalb Deutschlands arbeiten oder bei Auslandsproduktionen deutschem Recht unterliegen.


Welche Ausnahmen gibt es?

Der TV bAV gilt nicht

  • bei Werbe-, Entertainment- und Dokumentarfilmproduktionen.

  • bei Beschäftigungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten.

  • bei Tätigkeiten auf Rechnungsbasis.


Wichtig: Auch wenn der Tarifvertrag nicht greift, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Anspruch auf Beiträge zur Altersvorsorge bestehen. Grundlage dafür sind die Satzung und Versicherungsbedingungen (AVB) der PKR.

Welche Produktionsunternehmen zahlen PKR-Beiträge?

Zunächst verpflichtet der TV bAV tarifgebundene Produktionsunternehmen, die PKR-Altersvorsorge anzubieten, wenn sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, Privatsender, Streamingdienste oder Kino produzieren. Darüber hinaus können sich auch nicht tarifgebundene Produktionsfirmen freiwillig beteiligen.

Eine Übersicht aller Produktionsunternehmen, die Anstaltsmitglied der PKR sind und sich damit verpflichtet haben, PKR-Beiträge abzuführen, gibt es auf der PKR-Website unter pkr.de/anstaltsmitglieder.

Ob ein Produktionsunternehmen tarifgebunden produziert, kannst du über ver.di erfragen.

Wie funktioniert der Tarifvertrag bAV konkret?

Seit Inkrafttreten des TV bAV müssen tarifgebundene Produktionsunternehmen ihren Filmschaffenden bereits mit dem Arbeitsvertrag ein Angebot zur betrieblichen Altersversorgung machen. Die Altersvorsorge wird über eine sogenannte Entgeltumwandlung umgesetzt. Das bedeutet:

  • Filmschaffende zahlen mindestens 4 % ihres Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge ein, auf eigenen Wunsch bis zu maximal 8 %.

  • Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen Zuschuss von 4 % des Arbeitsentgelts.

  • Filmschaffende entscheiden von Auftrag zu Auftrag, ob sie das Angebot annehmen und wie hoch ihr Eigenanteil ist.

  • Das Anmelden und Abführen der Beiträge an die PKR übernimmt das Produktionsunternehmen.


Filmschaffende, die das bAV-Angebot annehmen, werden automatisch über das Produktionsunternehmen bei der PKR angemeldet.

Was bedeutet Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und man spart Sozialversicherungsbeiträge.

Was passiert, wenn ich das Angebot ablehne?

Filmschaffende können das Angebot zur Entgeltumwandlung ablehnen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei Produktionen für Kino, Streaming und Privatfernsehen Beiträge nach dem bisherigen PKR-Modell zahlt.

Was gilt bei nicht-tarifgebundenen Produktionsunternehmen?

Wer für ein nicht tarifgebundenes Produktionsunternehmen tätig ist, muss selbst aktiv werden und sich bei der PKR anmelden.

Die Anmeldung funktioniert am einfachsten über die PKR-Website: pkr.de/mitglied-werden.

Außerdem muss der Arbeitgeber über die PKR-Mitgliedschaft informiert werden. Sofern das Produktionsunternehmen Anstaltsmitglied der PKR ist, ist es durch die Satzung und AVB verpflichtet, bei Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für Netflix Beiträge zur PKR-Altersvorsorge zu zahlen. Den Produktionsunternehmen werden die PKR-Beiträge von ihren Auftraggebern auf Nachweis erstattet. Sie belasten die Produktionsunternehmen also finanziell nicht.

Wer ist die PKR?

Seit 1971 organisiert die PKR die betriebliche Altersversorgung vieler Filmschaffender – unter anderem aus den Bereichen Beleuchtung, Bühne und Kamera.

Die PKR ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert. Das bedeutet: Es gibt keine externen Anteilseigner oder Vertriebsprovisionen. Die Beiträge fließen – abgesehen von geringen Verwaltungskosten – direkt in die Altersvorsorge der Mitglieder.

Was gilt bei Rechnungsstellung?

Filmschaffende, die auf Rechnungsbasis tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur PKR zahlen. Grundlage dafür sind auch hier die Satzung und AVB der PKR. Ein Anspruch besteht, wenn Filmschaffende Mitglied der PKR sind und im Rahmen von Produktionen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Anstaltsmitglieder arbeiten.

Filmschaffende, die auf Rechnungsbasis tätig sind und weder gesetzlich rentenversichert noch Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind, zahlen 7 % ihres Honorars ein. Ihre Auftraggeber legen denselben Anteil obendrauf.

Auf der PKR-Website befindet sich unter pkr.de/musterrechnung eine Vorlage zur Erstellung von Rechnungen mit PKR-Beiträgen.

Wann und wie können Leistungen abgerufen werden?

Auch bei der Auszahlung bietet die PKR flexible Möglichkeiten:

  • Wahl zwischen lebenslanger monatlicher Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung

  • flexibler Rentenbeginn zwischen dem 60./62. und 70. Lebensjahr


Wie sieht die Hinterbliebenenversorgung aus?

Die lebenslange Rente umfasst auch einen Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen.

Im Lebenspartnertarif zählen dazu:

  • Ehegattin oder Ehegatte

  • Lebenspartnerin oder Lebenspartner

  • Lebensgefährtin oder Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend

  • Kinder


Im Rententarif sind Ehegattin, Ehegatte und Kinder abgesichert.

Ausführliche Informationen gibt es auf der PKR-Website unter pkr.de/hinterbliebenenversorgung.

Weitere Informationen und Beratung

Auf der Website der PKR gibt es ausführliche Informationen zu allen Details rund um den Tarifvertrag und das PKR-Modell: pkr.de/faq

Die PKR bietet zudem regelmäßig offene Online-Infoveranstaltungen an. Die Termine stehen auf der PKR-Website unter pkr.de/beratung-termine. Wer nicht auf einen festen Termin warten möchte, kann sich die Infoveranstaltung auch als On-Demand-Aufzeichnung ansehen.

Der Mitgliederservice ist telefonisch unter 069 155-4100 oder per E-Mail an mail@pkr.de erreichbar. Individuelle Beratungen können ebenfalls über pkr.de/beratung-termine gebucht werden.

Schau dir auch den Imagefilm zum Tarifvertrag betriebliche Altersvorsorge der PKR an.

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