ArbZeit-Konto, "Unterstunden"
Quote from Deleted user on 10. November 2017, 20:17Vereinbart: Wochengage, 50Std.Woche
Eine Produktion hatte an einem Wochentag nur 7 Stunden gedreht, an den anderen Wochentagen vielen Überstunden an.
Den Kollegen wurden nun diese "fehlenden" 3 Stunden mit den Überstunden verrechnet. Die Überstundenzuschläge (ab Std.11) wurden allerdings bezahlt.Ist das korrekt?
Grüße, Axel D.Berger
Vereinbart: Wochengage, 50Std.Woche
Eine Produktion hatte an einem Wochentag nur 7 Stunden gedreht, an den anderen Wochentagen vielen Überstunden an.
Den Kollegen wurden nun diese "fehlenden" 3 Stunden mit den Überstunden verrechnet. Die Überstundenzuschläge (ab Std.11) wurden allerdings bezahlt.
Ist das korrekt?
Grüße, Axel D.Berger
Quote from Warwick Hempleman on 10. November 2017, 20:18Es gibt zu wenig Info hier zu sagen. War dies eine 2-Tagige Werbedreh, oder eine Serie mit eine Produktionsfirma, die unter den Manteltarifvertrag arbeitet? Ist der Kolleg/in ver.di Mitglied, und ist er /sie auf Lohnsteuerkarte beschäftigt oder Rechnungssteller?
Es gibt zu wenig Info hier zu sagen. War dies eine 2-Tagige Werbedreh, oder eine Serie mit eine Produktionsfirma, die unter den Manteltarifvertrag arbeitet? Ist der Kolleg/in ver.di Mitglied, und ist er /sie auf Lohnsteuerkarte beschäftigt oder Rechnungssteller?
Quote from Deleted user on 10. November 2017, 20:19Hallo Wick, es war eine TV-Auftragsproduktion, Arbeitsvertrag.
Es wurde an etlichen Tagen über 10 Stunden gearbeitet, deshalb ist nach dem Konkludenzprinzip der MZV anzuwenden.Fraglich ist ob diese "Unterstunden" mit Überstunden verrechnet werden dürfen.
Gr. ADB
Hallo Wick, es war eine TV-Auftragsproduktion, Arbeitsvertrag.
Es wurde an etlichen Tagen über 10 Stunden gearbeitet, deshalb ist nach dem Konkludenzprinzip der MZV anzuwenden.
Fraglich ist ob diese "Unterstunden" mit Überstunden verrechnet werden dürfen.
Gr. ADB
Quote from Warwick Hempleman on 10. November 2017, 20:20MZV heisst "Manteltarifvertrag", nehme ich an.
Ich wurde sagen nein, die "Unterstunden" durfen so nicht behandelt werden, bezogen auf §5.3.1. des TA FFS von 2012. Im Gegenteil, den 7stündigen Arbeitstag soll als 8stundigen Tag gelten, d. h., der Kolleg kommt eher eine Stunde früher auf sein 50 Stunden Wochenpensum. Aber dies ist wirklich eine Frage für ver.di Fachkräfte. Da wir z. Zt. in Tarifverhandlung finden, wäre es gut, mehr zu wissen und dies ggf. in die Verhandlung vorzuweisen.
MZV heisst "Manteltarifvertrag", nehme ich an.
Ich wurde sagen nein, die "Unterstunden" durfen so nicht behandelt werden, bezogen auf §5.3.1. des TA FFS von 2012. Im Gegenteil, den 7stündigen Arbeitstag soll als 8stundigen Tag gelten, d. h., der Kolleg kommt eher eine Stunde früher auf sein 50 Stunden Wochenpensum. Aber dies ist wirklich eine Frage für ver.di Fachkräfte. Da wir z. Zt. in Tarifverhandlung finden, wäre es gut, mehr zu wissen und dies ggf. in die Verhandlung vorzuweisen.