LKW fahren?
Quote from Cheffe on 10. November 2017, 18:45Liebe Kollegen,
gibt es eine klare gesetzliche Regelung für die "Lenkzeiten" bei für die Produktion gefahrenen Fahrzeuge?
Habe Lenkzeiten bewusst in "" gesetzt da ich ja im Prinzip nur lenke wenn ich zum Set fahre und das Set wieder mit dem LKW verlasse.
Wenn abzusehen ist das ich länger als 12 Stunden "von Parkplatz zu Parkplatz" unterwegs bin, dann spreche ich die AL im Vorwege drauf an, das ich den LKW u.U. nicht mehr bewegen werde.
Wird dann die Pause ggf. 2. Pause hinzuaddiert...zu den 12 Stunden?Finde keine für "Uns" klar definierte Regelung.
Für Berufskraftfahrer kann ich entsprechende Bestimmungen finden, lassen sich diese auch für mich als Beleuchter anwenden?
Viele Grüße
Stefan
Liebe Kollegen,
gibt es eine klare gesetzliche Regelung für die "Lenkzeiten" bei für die Produktion gefahrenen Fahrzeuge?
Habe Lenkzeiten bewusst in "" gesetzt da ich ja im Prinzip nur lenke wenn ich zum Set fahre und das Set wieder mit dem LKW verlasse.
Wenn abzusehen ist das ich länger als 12 Stunden "von Parkplatz zu Parkplatz" unterwegs bin, dann spreche ich die AL im Vorwege drauf an, das ich den LKW u.U. nicht mehr bewegen werde.
Wird dann die Pause ggf. 2. Pause hinzuaddiert...zu den 12 Stunden?
Finde keine für "Uns" klar definierte Regelung.
Für Berufskraftfahrer kann ich entsprechende Bestimmungen finden, lassen sich diese auch für mich als Beleuchter anwenden?
Viele Grüße
Stefan
Quote from Warwick Hempleman on 10. November 2017, 18:46Das Gesetz für Berufskraftfahrer ist für uns auch geltend, schliesslich fahren wir LKWS berüflich. Da die Pausen bereits geregelt sind unter diese Gesetze, sie werden nicht dazu addiert.
Das Gesetz für Berufskraftfahrer ist für uns auch geltend, schliesslich fahren wir LKWS berüflich. Da die Pausen bereits geregelt sind unter diese Gesetze, sie werden nicht dazu addiert.
Quote from Cheffe on 10. November 2017, 18:48read this:
www.handwerksblatt.de/handwerk/fahrtensc...esamter-artikel.htmlDa sind wir doch ganz schnell wieder bei den 7,49-Tonnern..
read this:
http://www.handwerksblatt.de/handwerk/fahrtensc...esamter-artikel.html
Da sind wir doch ganz schnell wieder bei den 7,49-Tonnern..
Quote from Deleted user on 10. November 2017, 18:49Danke Theo, für den Artikel-Link
Da kann einem schon mal übel werden.
Als Wiederholungstäter habe ich mich zu dem gesamten Problemfeld des Einsatzes von Kraftfahrzeugen bei der Film-Produktion öfter ausgelassen.
Auch bei Seminaren habe ich versucht den Teilnehmer/innen die Problematik näher zu bringen.
Versucht bedeutet, es ist mir nicht gelungen.Vielleicht kann der BvB ein Workshop zu diesem Thema organisieren. Als Dozent schlage ich Falco Zanini (VPLT) vor.
Wer würde teilnehmen?
Ich trage mich schon mal selbst in die Interessentenliste ein.Grüße, adb
Danke Theo, für den Artikel-Link
Da kann einem schon mal übel werden.
Als Wiederholungstäter habe ich mich zu dem gesamten Problemfeld des Einsatzes von Kraftfahrzeugen bei der Film-Produktion öfter ausgelassen.
Auch bei Seminaren habe ich versucht den Teilnehmer/innen die Problematik näher zu bringen.
Versucht bedeutet, es ist mir nicht gelungen.
Vielleicht kann der BvB ein Workshop zu diesem Thema organisieren. Als Dozent schlage ich Falco Zanini (VPLT) vor.
Wer würde teilnehmen?
Ich trage mich schon mal selbst in die Interessentenliste ein.
Grüße, adb
Quote from Cheffe on 10. November 2017, 18:50Hallo ,
ich habe dieses Thema hier im Forum erst kürzlich entdeckt.
ES gibt zu dem Thema eine klare Antwort aus dem Bereich der BAG.
--Von den Lenk-und Ruhezeiten sind wir als Licht oder Bühnenmenschen ausgeschlossen.--
Ich finde das ist unmissverständlich in den angehängten Auszügen geregelt.siehe Punkt 1.2.7.
www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/...=3&zoom=auto,-185,65
und
siehe Punkt 6.1.5
www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/...chtsvorschriften.pdfOliver Noell ,Köln
Hallo ,
ich habe dieses Thema hier im Forum erst kürzlich entdeckt.
ES gibt zu dem Thema eine klare Antwort aus dem Bereich der BAG.
--Von den Lenk-und Ruhezeiten sind wir als Licht oder Bühnenmenschen ausgeschlossen.--
Ich finde das ist unmissverständlich in den angehängten Auszügen geregelt.
siehe Punkt 1.2.7.
http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/...=3&zoom=auto,-185,65
und
siehe Punkt 6.1.5
http://www.bag.bund.de/cae/servlet/contentblob/...chtsvorschriften.pdf
Oliver Noell ,Köln
Quote from Cheffe on 10. November 2017, 18:51Hi Oliver,
Oliver-Noell schrieb: --Von den Lenk-und Ruhezeiten sind wir als Licht oder Bühnenmenschen ausgeschlossen.--
Das ist so pauschal nicht richtig! Bitte die entsprechende Verordnung (EG) Nr.561/2006, Artikel 3 genauer durchlesen:
(EG) Nr.561/2006, Artikel 3 schrieb: Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
aa) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die nur in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;
D.h. also im Umkehrschluss, daß sobald die Fahrertätigkeit eines "Bühnen- oder Lichtmenschen" zur Haupttätigkeit wird (Beispiel: weit entfernter Drehort. 3 Std. Anfahrt, 2 Std. Drehen, 3 Std. Rückfahrt) oder der Drehort mehr als 100 Km vom Sitz der Produktion entfernt ist fallen wir als Führer eines LKW's<7,5t unter das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit gelten für uns vollumfänglich die hier festgelegten Lenk- und Ruhezeiten, sowie das ArbZG. Das bedeutet, daß in dem Fall definitiv 48 Wochenstunden Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfen. Das entspricht einer täglich mögl. Arbeitszeit von 9,6 Std.
Bewegen wir LKW>7,5t stellt sich die Frage erst gar nicht, in dem Fall fällt man sofort unter das
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).Man kann sich natürlich darüber hinwegsetzen, allerdings werden Lenk- und auch Arbeitszeiten vermehrt durch BAG & Polizei kontrolliert und mit teils empfindlichen Geldbußen gegenüber Arbeitgebern & Fahrern geahndet.
Ob man es moralisch verantworten kann nach einem anstrengenden Drehtag mit beispielsweise 13 Std. noch einen LKW zu bewegen ohne eine Gefahr für Dritte darzustellen steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
Viele Grüße.
Hi Oliver,
Oliver-Noell schrieb: --Von den Lenk-und Ruhezeiten sind wir als Licht oder Bühnenmenschen ausgeschlossen.--
Das ist so pauschal nicht richtig! Bitte die entsprechende Verordnung (EG) Nr.561/2006, Artikel 3 genauer durchlesen:
(EG) Nr.561/2006, Artikel 3 schrieb: Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
aa) Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, und die nur in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt;
D.h. also im Umkehrschluss, daß sobald die Fahrertätigkeit eines "Bühnen- oder Lichtmenschen" zur Haupttätigkeit wird (Beispiel: weit entfernter Drehort. 3 Std. Anfahrt, 2 Std. Drehen, 3 Std. Rückfahrt) oder der Drehort mehr als 100 Km vom Sitz der Produktion entfernt ist fallen wir als Führer eines LKW's<7,5t unter das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und somit gelten für uns vollumfänglich die hier festgelegten Lenk- und Ruhezeiten, sowie das ArbZG. Das bedeutet, daß in dem Fall definitiv 48 Wochenstunden Arbeitszeit nicht überschritten werden dürfen. Das entspricht einer täglich mögl. Arbeitszeit von 9,6 Std.
Bewegen wir LKW>7,5t stellt sich die Frage erst gar nicht, in dem Fall fällt man sofort unter das
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Man kann sich natürlich darüber hinwegsetzen, allerdings werden Lenk- und auch Arbeitszeiten vermehrt durch BAG & Polizei kontrolliert und mit teils empfindlichen Geldbußen gegenüber Arbeitgebern & Fahrern geahndet.
Ob man es moralisch verantworten kann nach einem anstrengenden Drehtag mit beispielsweise 13 Std. noch einen LKW zu bewegen ohne eine Gefahr für Dritte darzustellen steht noch auf einem ganz anderen Blatt.
Viele Grüße.