Der BVB achtet auf die berufliche Qualifikation seiner Mitglieder.
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede nicht dauerhaft festangestellte, in den Berufsgruppen Kamerabühne und Beleuchtung tätige Person, mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden.
Kollegen die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können außerordentliches Mitglied werden.
Für die Berufsgruppen
Oberbeleuchter, Lichttechniker, Kamerabühne:
Mitglied kann werden, wer mindestens drei Jahre als Oberbeleuchter, Lichttechniker oder Dollyfahrer gearbeitet hat und für diese Zeit eine ausreichende Anzahl von Produktionen nachweisen kann.
Referenzen von Oberbeleuchtern / Kamerabühne und Kameraleuten können als Nachweis dafür dienen, dass ein neues Mitglied über die notwendige Berufserfahrung als Voraussetzung für die Aufnahme in den BVB verfügt. Der Vorstand behält sich eine Überprüfung der Referenzen vor.
Für die Berufsgruppen
Beleuchtungsassistent, Kamerabühnenassistent:
Mitglied kann werden, wer ca. 100 Drehtage als Beleuchtungsassistent oder als Kamerabühnenassistent gearbeitet hat.
Referenzen von Oberbeleuchtern und der Kamerabühne können als Nachweis dafür dienen, dass ein neues Mitglied über die grundsätzlichen Berufskenntnisse als Voraussetzung für die Aufnahme in den BVB verfügt.
Der Vorstand behält sich eine Überprüfung der Referenzen vor.
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied des Bundesverband Beleuchtung & Bühne kann jede nicht dauerhaft festangestellte Person in der Berufsgruppe Kamerabühne oder Beleuchtung mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland werden.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
Die Aufnahmegebühr beträgt: € 30,00
Ausserordentliches Mitglied
Ausserordentliches Mitglied des Bundesverband Beleuchtung & Bühne kann jede Person werden, die die Vorraussetzungen eines ordentlichen Mitglieds nicht erfüllt bzw. festangestellt in einem Unternehmen tätig ist oder seinen ersten Wohnsitz nicht in der Bundesrepublick Deutschland hat, sich aber trotzdem in unseren Verband aktiv einbringen möchten.
Ein außerordentliches Mitglied hat bei einer Abstimmung kein Stimmrecht und kann somit auch nicht in den Vorstand gewählt werden. Es kann aber zu jeder Gelegenheit selbstverständlich seine Meinung beitragen.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
Die Aufnahmegebühr beträgt: € 30,00
Fördermitgliedschaft
Unternehmen, die unseren Verband unterstützen, können Fördermitglied im Bundesverband Beleuchtung & Bühne werden. Ein Fördermitglied genießt bestimmte Privilegien:
- Ein Fördermitglied kann sein Firmenprofil mit Bildern, Youtubevideos und umfangreichen Texten posten. Zudem kann ein Fördermitglied z.B. Produkte in die Equipmentdatenbank einstellen und deren Bewertungen und Analyse für Marketingzwecke nutzen.
- Im BVB Forum können neue Produkte inklusive der Medien (wie im Steckbrief) eingestellt werden. Diese Infos gehen automatisch an alle Abonnenten dieser Forumkategorie, nicht nur an BVB Mitglieder.
Außerdem würden wir uns freuen, wenn sie unsere Ziele unterstützen. Unsere aktuellen Fördermitglieder findest Du in dieser Liste.
Ein Fördermitglied hat in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder des BVB
Oberbeleuchter/in | € 200,- / Jahr |
Lichttechniker/in | € 140,- / Jahr |
Lichtassistent/in | € 80,- / Jahr |
Kamerabühne | € 180,- / Jahr |
Kamerabühnenassistent/in | € 80,- / Jahr |
Aufnahmegebühr | € 30,- einmalig |