Name | Pensionskasse Rundfunk |
Adresse | Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt |
mail@pkr.de | |
Website | https://www.pensionskasse-rundfunk.de |
Telefon | 069-155 4100 |
Podcast | |
Details | Pensionskasse Rundfunk – die Altersversorgung für Freie
Wie funktioniert die Pensionskasse Rundfunk? Rentenzuschuss vom Auftraggeber Die Pensionskasse Rundfunk bietet freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie von über 450 Produktionsunternehmen eine sichere und flexible Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Aus eigenen Beiträgen sowie den Zuschüssen der Auftraggeber setzt sich der Versicherungsschutz zusammen - die Pensionskasse Rundfunk erwirtschaftet zusätzlich Überschüsse. Provisionen, Aktionäre oder einen Vertrieb, an dem noch jemand mitverdient und Ihre Einzahlungen schmälert, gibt es nicht. Die Beiträge landen von Anfang an auf Ihrem Versicherungskonto. Eine Übersicht aller Mitglieder der Pensionskasse Rundfunk auf Auftraggeberseite finden Sie hier. Flexible Beiträge Unstete Einnahmen, wechselnde Auftraggeber, Auftragspausen: Ihr Beruf setzt maximale Flexibilität voraus. Wichtig ist deshalb eine Altersversorgung, die sich Ihnen anpasst – und nicht umgekehrt. Die Pensionskasse Rundfunk bietet diese Absicherung speziell für Rundfunk- und Fernsehschaffende: Einfach in der Umsetzung und mit zahlreichen Wahlmöglichkeiten. Wenn Sie keine Einnahmen haben, zahlen Sie automatisch auch keine Beiträge. Der Beitragszuschuss Ihrer Auftraggeber zu Ihrer Altersvorsorge beträgt vier Prozent Ihres Honorars. Ihr Eigenanteil ist genauso hoch, es sei denn, Sie wählen den höheren Beitragssatz von sieben Prozent und bessern Ihre Rente auf diese Weise zusätzlich auf. Falls Sie weder rentenversicherungspflichtig beschäftigt, noch Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) sind, liegt der Beitragssatz für Sie und Ihre Auftraggeber bei jeweils sieben Prozent. Wenn sich Ihr Beschäftigungsverhältnis während Ihrer Mitgliedschaft ändern sollte, stellt sich die Pensionskasse Rundfunk flexibel darauf ein: Sie können jederzeit und ohne großen Aufwand Ihre Beiträge ändern oder Beitragspausen einlegen. Und dies bei Wahrung des vollen Leistungsumfangs. Leistungen Vielleicht haben Sie im Alter noch Großes vor? Bei der Rentenauszahlung passt sich die Pensionskasse Rundfunk Ihren Plänen an:
Hinterbliebenenversorgung Neben der Altersversorgung beinhaltet die Mitgliedschaft auch Versicherungsschutz im Todesfall. Als Hinterbliebene können neben Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner auch Lebensgefährten mit gemeinsamer Haushaltsführung und Kinder benannt werden. Ausführliche Informationen finden Sie in der Infobroschüre der Pensionskasse Rundfunk auf der PKR-Website im Downloadbereich. Wer kann Mitglied in der Pensionskasse Rundfunk werden? Mitgliedsantrag Jeder kann Mitglied in der PKR werden, der für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder die angeschlossenen Produktionsunternehmen arbeitet und dort nicht unbefristet fest angestellt ist. Also freie Mitarbeiter, feste Freie und befristet Angestellte. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Den Aufnahmeantrag finden Sie hier. Vorteile auf einen Blick
Für Fragen oder eine persönliche Beratung steht die Mitgliederbetreuung der Pensionskasse Rundfunk Ihnen gerne zur Verfügung. |
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